Heizungsförderung durch die Bundesregierung
Bis zu 70 %
Auch 2025 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien mit 30 Prozent Grundförderung gefördert. Einen zusätzlichen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten bekommen selbstnutzende Eigentümer:innen, die ihre funktionierende fossile Heizung bis Ende 2028 austauschen. Menschen mit geringem Einkommen haben darüber hinaus das Recht auf eine 30-prozentige Förderung. Die Obergrenze der Förderung liegt, wenn verschiedene Boni kombiniert werden, bei 70 Prozent der Investitionskosten. Förderfähig sind maximal 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch bei Einfamilienhäusern und der ersten Wohneinheit in Mehrparteienhäusern.
Fördersätze vom Staat*
MAßNAHME/KONDITION | FÖRDERUNG |
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Umstieg auf Erneuerbares Heizen | 30 % Grundförderung |
Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 | 20 % Geschwindigkeitsbonus |
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro | 30 % einkommensabhängiger Bonus |
MAßNAHME/KONDITION |
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Umstieg auf Erneuerbares Heizen |
FÖRDERUNG |
30 % Grundförderung |
MAßNAHME/KONDITION |
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Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 |
FÖRDERUNG |
20 % Geschwindigkeitsbonus |
MAßNAHME/KONDITION |
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Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro |
FÖRDERUNG |
30 % einkommensabhängiger Bonus |
* Die staatlichen Förderungen für Heizungen sind abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln, Schwankungen unterlegen und werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Geförderte Heizungen
Wenn Sie für Ihre neue Heizung eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchten, haben Sie die Wahl zwischen folgenden technologischen Möglichkeiten:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Elektrische Wärmepumpe
- Biomasseheizung (für bestehende Gebäude)
- Heizung auf Basis von Solarthermie
- Gasheizung, sofern zu 65 Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben (für bestehende Gebäude)
- Hybridheizung (Kombination aus hauptsächlich Erneuerbaren-Heizung und anteilig Gas- oder Ölkessel)
- Unter bestimmten Voraussetzungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizung (Heizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist)
Heizungsförderung beantragen
Wichtige Informationen**
- Eine Heizungsförderung ist über die KfW oder über die BAFA (BEG EM) zu beantragen.
- Selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist seit dem 30. September 2024 die Identifizierung und Nachweiseinreichung im Kundenportal der KfW möglich.
- Möglich ist dies auch bestehenden Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
- Die Identifizierung und Nachweiseinreichung soll vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Maßnahmen am Sondereigentum umsetzen, ab März 2025 möglich sein.
- Weitere Informationen finden Sie hier.
** Die Förderungen durch die KfW werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
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