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Heizungsförderung 2025Ersetzen Sie Ihre alte Heizung durch eine umweltfreundliche Alternative

Ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien für neu eingebaute Heizungen verbindlich. So ist es laut aktuellem Gebäudeenergiegesetz geplant. In Neubaugebieten dürfen schon seit dem 1. Januar 2024 nur noch klimafreundliche Heizungen in Neubauten eingebaut werden. Zuschüsse und Kredite sollen die Investition in eine neue Heizung vereinfachen. Lassen Sie sich von uns beraten! Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung zur Heizungsförderung.

foerdrmittel

Heizungsförderung durch die Bundesregierung

Bis zu 70 %

Auch 2025 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien mit 30 Prozent Grundförderung gefördert. Einen zusätzlichen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten bekommen selbstnutzende Eigentümer:innen, die ihre funktionierende fossile Heizung bis Ende 2028 austauschen. Menschen mit geringem Einkommen haben darüber hinaus das Recht auf eine 30-prozentige Förderung. Die Obergrenze der Förderung liegt, wenn verschiedene Boni kombiniert werden, bei 70 Prozent der Investitionskosten. Förderfähig sind maximal 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch bei Einfamilienhäusern und der ersten Wohneinheit in Mehrparteienhäusern.

Fördersätze vom Staat*

MAßNAHME/KONDITION FÖRDERUNG
Umstieg auf Erneuerbares Heizen 30 % Grundförderung
Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 20 % Geschwindigkeitsbonus
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro 30 % einkommensabhängiger Bonus
MAßNAHME/KONDITION
Umstieg auf Erneuerbares Heizen
FÖRDERUNG
30 % Grundförderung
MAßNAHME/KONDITION
Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028
FÖRDERUNG
20 % Geschwindigkeitsbonus
MAßNAHME/KONDITION
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro
FÖRDERUNG
30 % einkommensabhängiger Bonus

* Die staatlichen Förderungen für Heizungen sind abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln, Schwankungen unterlegen und werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Geförderte Heizungen

Wenn Sie für Ihre neue Heizung eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchten, haben Sie die Wahl zwischen folgenden technologischen Möglichkeiten:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Biomasseheizung (für bestehende Gebäude)
  • Heizung auf Basis von Solarthermie
  • Gasheizung, sofern zu 65 Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben (für bestehende Gebäude)
  • Hybridheizung (Kombination aus hauptsächlich Erneuerbaren-Heizung und anteilig Gas- oder Ölkessel)
  • Unter bestimmten Voraussetzungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizung (Heizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist)

Heizungsförderung beantragen

Wichtige Informationen**

  • Eine Heizungsförderung ist über die KfW oder über die BAFA (BEG EM) zu beantragen.
  • Selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist seit dem 30. September 2024 die Identifizierung und Nachweiseinreichung im Kundenportal der KfW möglich.
  • Möglich ist dies auch bestehenden Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
  • Die Identifizierung und Nachweiseinreichung soll vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Maßnahmen am Sondereigentum umsetzen, ab März 2025 möglich sein.
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

** Die Förderungen durch die KfW werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

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Kontakt

Sillmann GmbH
Hammesberger Str. 25
42855 Remscheid

Telefon: +49 2191 80873

Telefax: +49 2191 840514

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