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Heizungsförderung 2024
Ersetzen Sie Ihre alte Heizung durch eine umweltfreundliche Alternative
Ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien für neu eingebaute Heizungen verbindlich. So ist es laut aktuellem Gebäudeenergiegesetz geplant. In Neubaugebieten dürfen schon seit dem 1. Januar 2024 nur noch klimafreundliche Heizungen in Neubauten eingebaut werden. Zuschüsse und Kredite sollen die Investition in eine neue Heizung vereinfachen.
Lassen Sie sich von uns beraten! Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung zur Heizungsförderung.
Heizungsförderung durch die Bundesregierung
Bis zu 70 %
Ab 2024 soll jeder, der beim Heizen auf Erneuerbare Energien umsteigt, eine Förderung von 30 Prozent bekommen. Einen zusätzlichen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten bekommt, wer seine alte Heizung bis Ende 2028 austauscht. Menschen mit geringem Einkommen haben darüber hinaus das Recht auf eine 30-prozentige Förderung. Die Obergrenze der Förderungen liegt, wenn verschiedene Boni kombiniert werden, bei 70 Prozent der Investitionskosten.
Die häufigsten Fragen und Antworten zum überarbeiteten Gebäudeenergiegesetz finden Sie hier.
Fördersätze* vom Staat
MASSNAHME/KONDITION | FÖRDERUNG |
---|---|
Umstieg auf Erneuerbares Heizen
| 30 % Grundförderung |
Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 | 20 % Geschwindigkeitsbonus |
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro | 30 % einkommensabhängiger Bonus |
Geförderte Heizungen
Wenn Sie für Ihre neue Heizung eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchten, haben Sie die Wahl zwischen folgenden technologischen Möglichkeiten:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Wärmepumpe
- Biomasseheizung
- Stromdirektheizung
- Heizung auf Basis von Solarthermie
- Gas- oder Ölheizung, sofern mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben
- Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
- Jede Kombination von Technologien, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzt
Heizungsförderung beantragen
Wichtige Informationen
- Eine Heizungsförderung ist über die KfW oder über die BAFA (BEG EM) zu beantragen.
- Antragsbeginn ist voraussichtlich der 27.02.2024.
- Zunächst ist jede Privatperson, die Eigentümer und gleichzeitig Bewohner einer Immobilie ist, ist antragsberechtigt. Weitere Antragsgruppen folgen später.
- Auch ein zinsgünstiger Ergänzungskredit über die KfW** ist möglich, aber nur in Kombination mit einer vorher genehmigten Heizungsförderung.
- Die Registrierung für den Förderungsprozess ist im KfW-Portal schon ab dem 01.02.2024 unter „Meine KfW“ möglich.
- Weitere Informationen finden Sie hier.
Finanzierbare Heizungen**
Die KfW fördert die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb folgender Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation:
- Anlagen zur Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
- Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas und Biogasleitungen
- Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
Kredit beantragen
Den Kredit müssen Sie bei Ihrer Bank beantragen. Mit dem KfW-Förderassistenten kann der Antrag vorbereitet werden.
*Die staatlichen Förderungen für Heizungen sind abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln, Schwankungen unterlegen und werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
**Die Förderungen durch die KfW werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Wissenswertes
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