AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sillmann GmbH
Hammesberger Str. 25, 42855 Remscheid
I. Geltende Bedingungen
Für unsere sämtlichen Verträge, Lieferungen und Leistungen gelten die Bestimmungen der
„Verdinungsordnung für Bauleistungen, Teil B“ (VOB/B), deren vollständiger Text im Anschluss
an die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in der Anlage abgedruckt
ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners gelten nur dann, wenn wir dies
schriftlich bestätigen.
II. Angebote, Kaufmännische Bestätigungsschreiben
1.
An unsere Angebote sind wir für einen Zeitraum von 24 Werktagen nach Zugang bei dem
Adressaten gebunden.
2.
Kaufmännische Bestätigungsschreiben unseres Vertragspartners bewirken auch ohne unseren
Widerspruch nicht, dass ein Vertrag mit einem von unserem Angebot und unseren sonstigen
schriftlichen Erklärungen abweichenden Inhalt zustande kommt.
III. Eigentum, Urheberrechte, Geheimhaltung
1.
An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Berechnungen, Zeichnungen, Entwürfen, Kopien und
sonstigen Unterlagen oder Daten, die unser Vertragspartner von uns oder auf unsere Veranlassung
von Dritten erhalten hat, stehen uns die uneingeschränkten Eigentums- und Urheberrechte
zu. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Vertragspartners an solchen Gegenständen
und Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche unseres Vertragspartners,
aus denen sich ein Zurückhaltungsrecht ergeben könnte, sind von uns nicht bestritten
oder rechtskräftig festgestellt.
2.
Unsere Vertragspartner und wir sind wechselseitig verpflichtet, alle uns aus der Zusammenarbeit
bekannt gewordenen und nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten
wie eigene Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und Dritten gegenüber Stillschweigen
hierüber zu bewahren. Wir uns unser Vertragspartner dürfen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des jeweils anderen solche kaufmännischen oder technischen Einzelheiten an
Dritte weitergeben oder vervielfältigen.
3.
Soweit kein Eigentumsverlust vorliegt, behält sich der Unternehmer das Eigentum und das
Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem
Vertrag vor.
IV. Genehmigungen
Behördliche und sonstige Genehmigungen sind von unserem Vertragspartner als Auftraggeber
zu beschaffen. Wir haben ihm die hierzu von uns als Auftragnehmer beizusteuernden Unterlagen
zur Verfügung zu stellen.
V. Preise
1.
Unsere Preise verstehen sich jeweils zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.
Für vom Auftragnehmer angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für
Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt
voraus, dass der Auftragnehmer spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns
der entsprechenden Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.
3.
Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasseranschluss dem Unternehmer
unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten trägt der Unternehmer.
VI. Zahlungsbedingungen und Verzug
1.
Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind
auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Verbraucher ohne jeden Abzug nach Abnahme
und spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den Unternehmer zu leisten. Nach
Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Verbraucher in Verbraucher, sofern er die Nichtzahlung
zu vertreten hat.
2.
Der Verbraucher kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenanforderungen
aufrechnen.
3.
Zahlungen unseres Vertragspartners sind in bar oder durch Überweisung in deutscher Währung
zu leisten. Schecks oder Wechsel nehmen wir nur bei entsprechender Vereinbarung und
dann auch nur erfüllungshalber an. Alle hierbei anfallenden Kosten und Spesen hat unser Vertragspartner
zu tragen.
4.
Tritt eines der nachfolgend bezeichneten Ereignisse ein oder wird uns ein solches Ereignis,
das schon bei Vertragsabschluss vorlag, erst nach Vertragsabschluss bekannt, so können wir
Vorauszahlungen in Höhe des vereinbarten Preises durch unseren Vertragspartner verlangen.
Darüber hinaus vereinbarte oder gewährte Zahlungsziele widerrufen bzw. laufende Wechsel
zurückgeben und sofortige Zahlung verlangen. Dies gilt für folgende Ereignisse:
- Unser Vertragspartner beantragt die Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens, es wird ein gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen unseres Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt.
- Es liegt eine schriftliche Kreditauskunft einer Bank oder Auskunftei vor, aus der sich die Kreditunwürdigkeit unseres Vertragspartners (z.B. Bonitätsindex der Creditrefom >3,0) oder eine erhebliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ergibt oder ein von uns entgegen genommener Scheck oder Wechsel unseres Vertragspartners wird nicht eingelöst und geht zu Protest.
VII. Abnahme
Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die Feinjustierung
der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme
(Baustellenheizung).
VIII. Vorzeitige Inbetriebnahme
Werden auf Verlangen unseres Vertragspartners bereits installierte wasserführende Anlagen
vorzeitig in Betrieb genommen, hat unser Vertragspartner bei drohendem Frosteinbruch entsprechende
Schutzmaßnahmen durchzuführen oder uns mit der Durchführung solcher Maßnahmen
zu beauftragen.
Für Schäden an einer vorzeitig in Betrieb genommenen Anlage, die ihre Ursache in fehlenden
oder unzureichenden Schutzmaßnahmen unseres Vertragspartners haben, haften wir nicht.
IX. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit
dem Vertragsverhältnis ist Wuppertal, wenn unser Vertragspartner Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dabei haben
wir jedoch das Recht, unseren Vertragspartner vor jedem anderen, gesetzlich zuständigen
Gericht zu verklagen.