Heizungsförderung durch die Bundesregierung
Bis zu 70 % für Privatpersonen
Auch 2025 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien mit 30 Prozent Grundförderung gefördert. Einen zusätzlichen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten bekommen selbstnutzende Eigentümer:innen, die ihre funktionierende fossile Heizung bis Ende 2028 austauschen. Menschen mit geringem Einkommen haben darüber hinaus das Recht auf eine 30-prozentige Förderung. Für Wärmepumpen gibt es einen Effizienzbonus von 5 Prozent. Die Obergrenze der Förderung liegt, wenn verschiedene Boni kombiniert werden, bei 70 Prozent der Investitionskosten. Förderfähig sind maximal 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch bei Einfamilienhäusern und der ersten Wohneinheit in Mehrparteienhäusern.
Bis zu 35 % für Kommunen und Unternehmen
Unternehmen und Kommunen können für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung von einem Zuschuss bis zu 35 Prozent profitieren.
Fördersätze vom Staat*
| MAßNAHME/KONDITION | FÖRDERUNG |
|---|---|
| Umstieg auf Erneuerbares Heizen | 30 % Grundförderung |
| Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 | 20 % Geschwindigkeitsbonus |
| Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro | 30 % einkommensabhängiger Bonus |
| MAßNAHME/KONDITION |
|---|
| Umstieg auf Erneuerbares Heizen |
| FÖRDERUNG |
| 30 % Grundförderung |
| MAßNAHME/KONDITION |
|---|
| Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 |
| FÖRDERUNG |
| 20 % Geschwindigkeitsbonus |
| MAßNAHME/KONDITION |
|---|
| Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro |
| FÖRDERUNG |
| 30 % einkommensabhängiger Bonus |
* Die staatlichen Förderungen für Heizungen sind abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln, Schwankungen unterlegen und werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Geförderte Heizungen
Wenn Sie für Ihre neue Heizung eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchten, haben Sie die Wahl zwischen folgenden technologischen Möglichkeiten:
- Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz
- Elektrische Wärmepumpe
- Biomasseheizung
- Innovative Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien
- Heizung auf Basis von Solarthermie
- Brennstoffzellenheizung
- Unter bestimmten Voraussetzungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizung (Heizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist)
Außerdem werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
- Experten für Fachplanung und Baubegleitung
- Akustiker für akustische Fachplanung
- Umfeldmaßnahmen
Heizungsförderung beantragen
Zuschüsse & Kredite**
- Beauftragen Sie Experten, schließen Sie einen Lieferungs- und Leistungsvertrag ab und beantragen Sie Ihre Förderung bei der KfW.
- Möglichkeiten für Privatpersonen: Zuschuss (Nr. 458) und Ergänzungskredit (Nr. 358, 359)
- Antragsberechtigte Privatpersonen sind:
- Eigentümer:innen von bestehenden Ein- oder Mehrfamilienhäusern
- Eigentümer:innen von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), bei Maßnahmen am Sondereigentum
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
- Möglichkeiten für Unternehmen: für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude je zwei Formen der Finanzierung: Zuschuss (Nr. 459, 522) und Ergänzungskredit (Nr. 358, 359, 523)
- Möglichkeiten für Kommunen: Zuschuss (Nr. 422)
- Wichtig: Schließen Sie vor der Antragstellung einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen ab.
- Weitere Informationen finden Sie hier.
** Die Förderungen durch die KfW werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
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