heater

Heizungsförderung 2025Ersetzen Sie Ihre alte Heizung durch eine umweltfreundliche Alternative

Ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien für neu eingebaute Heizungen verbindlich. So ist es laut aktuellem Gebäudeenergiegesetz geplant. In Neubaugebieten dürfen schon seit dem 1. Januar 2024 nur noch klimafreundliche Heizungen in Neubauten eingebaut werden. Zuschüsse und Kredite sollen die Investition in eine neue Heizung vereinfachen. Lassen Sie sich von uns beraten! Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung zur Heizungsförderung.

foerdrmittel

Heizungsförderung durch die Bundesregierung

Bis zu 70 % für Privatpersonen

Auch 2025 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien mit 30 Prozent Grundförderung gefördert. Einen zusätzlichen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten bekommen selbstnutzende Eigentümer:innen, die ihre funktionierende fossile Heizung bis Ende 2028 austauschen. Menschen mit geringem Einkommen haben darüber hinaus das Recht auf eine 30-prozentige Förderung. Für Wärmepumpen gibt es einen Effizienzbonus von 5 Prozent. Die Obergrenze der Förderung liegt, wenn verschiedene Boni kombiniert werden, bei 70 Prozent der Investitionskosten. Förderfähig sind maximal 30.000 Euro der Kosten für den Heizungstausch bei Einfamilienhäusern und der ersten Wohneinheit in Mehrparteienhäusern.

Bis zu 35 % für Kommunen und Unternehmen

Unternehmen und Kommunen können für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung von einem Zuschuss bis zu 35 Prozent profitieren.

Fördersätze vom Staat*

MAßNAHME/KONDITION FÖRDERUNG
Umstieg auf Erneuerbares Heizen 30 % Grundförderung
Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 20 % Geschwindigkeitsbonus
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro 30 % einkommensabhängiger Bonus
MAßNAHME/KONDITION
Umstieg auf Erneuerbares Heizen
FÖRDERUNG
30 % Grundförderung
MAßNAHME/KONDITION
Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028
FÖRDERUNG
20 % Geschwindigkeitsbonus
MAßNAHME/KONDITION
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro
FÖRDERUNG
30 % einkommensabhängiger Bonus

* Die staatlichen Förderungen für Heizungen sind abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln, Schwankungen unterlegen und werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Geförderte Heizungen

Wenn Sie für Ihre neue Heizung eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchten, haben Sie die Wahl zwischen folgenden technologischen Möglichkeiten:

  • Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Biomasseheizung 
  • Innovative Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien
  • Heizung auf Basis von Solarthermie
  • Brennstoffzellenheizung
  • Unter bestimmten Voraussetzungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizung (Heizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist)

Außerdem werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
  • Experten für Fachplanung und Baubegleitung
  • Akustiker für akustische Fachplanung
  • Umfeldmaßnahmen

Heizungsförderung beantragen

Zuschüsse & Kredite**

  • Beauftragen Sie Experten, schließen Sie einen Lieferungs- und Leistungsvertrag ab und beantragen Sie Ihre Förderung bei der KfW.
  • Möglichkeiten für Privatpersonen: Zuschuss (Nr. 458) und Ergänzungskredit (Nr. 358, 359)
  • Antragsberechtigte Privatpersonen sind:
    • Eigentümer:innen von bestehenden Ein- oder Mehrfamilienhäusern
    • Eigentümer:innen von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), bei Maßnahmen am Sondereigentum
    • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
  • Möglichkeiten für Unternehmen: für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude je zwei Formen der Finanzierung: Zuschuss (Nr. 459, 522) und Ergänzungskredit (Nr. 358, 359, 523)
  • Möglichkeiten für Kommunen: Zuschuss (Nr. 422)
  • Wichtig: Schließen Sie vor der Antragstellung einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen ab.
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

** Die Förderungen durch die KfW werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Wissenswertes zum Thema Heizungen

Aktuelle News

Ölheizung

Wissenswertes Heizungstausch – Teil 4: FAQ Ölheizung

In diesem FAQ Ölheizung beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Ölheizung.
Wegweiser Heizungstausch

Wissenswertes Heizungstausch ­– Teil 3: FAQ Hybridheizung

In diesem FAQ Hybridheizung beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema – verständlich und praxisnah.
Gabrennwertheizungen von Sillmann

Wissenswertes Heizungstausch – Teil 2: FAQ Gasheizung

Hier geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Gasbrennwertheizung.

Kontakt

Sillmann GmbH
Hammesberger Str. 25
42855 Remscheid

Telefon: +49 2191 80873

Telefax: +49 2191 840514

Schreiben Sie uns an

Kontakt

Sillmann GmbH
Hammesberger Str. 25
42855 Remscheid

Telefon: +49 2191 80873

Telefax: +49 2191 840514

Schreiben Sie uns an