Heizungsprüfung für Wärmeerzeuger mit Erdgas: Alles zur gesetzlichen Verpflichtung zum Energie- und Geldsparen
Zur Vermeidung von Versorgungsproblemen bei Gas und Strom in diesem und im nächsten Winter hat die Bundesregierung ein Energiesicherungspaket beschlossen. Dazu zählt auch die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (kurz EnSimiMaV). Sie ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten.
Für Sie als Immobilieneigentümer mit zentraler Erdgaswärmeerzeugung schreibt sie eine Prüfung und Optimierung der Anlage vor. Damit soll erreicht werden, dass mehr Gasheizungen effizienter arbeiten.
Was muss geprüft werden?
Zu prüfen ist, ob
- die Heizung hinsichtlich Energieeffizienz optimal eingestellt ist,
- die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
- effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden und
- ob Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.
Welche Maßnahmen müssen durchgeführt werden?
Zur Optimierung nennt die Verordnung folgende Maßnahmen:
- die Absenkung der Vorlauftemperatur oder die Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen,
- die Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere, zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage und Information des Betreibers, dazu insbesondere zu Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkungen, Anwesenheitssteuerungen,
- die Optimierung des Zirkulationsbetriebs unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
- die Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
- die Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern.
- Information des Gebäudeeigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen.
Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Bericht festgehalten. Notwendige Optimierungsmaßnahmen sind bis zum 15. September 2024 durchzuführen.
Wir führen die geforderte Heizungsprüfung gerne für Sie durch, am besten im Rahmen der nächsten Wartung, aber auch als gesonderten Termin. Da die genannten Maßnahmen zur Energieeinsparung beitragen, empfehlen wir Ihnen eine zeitnahe Beauftragung.
Gilt die Prüfung für jeden?
Laut Verordnung entfällt die Prüfung:
- in Gebäuden, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation.
- wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.
Der hydraulische Abgleich
Abhängig von der Gebäudegröße schreibt die Verordnung einen hydraulischen Abgleich vor. Die Heizungsprüfung kann auch in diesem Rahmen durchgeführt werden.
Gaszentralheizungen sind hydraulisch abzugleichen
1. bis zum 30. September 2023:
a. in Nichtwohngebäuden ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche (GEG) oder
b. in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten.
2. bis zum 15. September 2024:
in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten.
Für Wohngebäude bis 5 Wohneinheiten besteht keine gesetzliche Verpflichtung!
Gilt die gesetzliche Verpflichtung für jeden?
Laut Verordnung entfällt die Verpflichtung, wenn
- das Heizsystem in der aktuellen Konfiguration bereits hydraulisch abgeglichen wurde,
- innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung von mindestens 50 % der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes bevorsteht oder
- das Gebäude innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag umgenutzt oder stillgelegt werden soll.
Studien zeigten, dass durch einen hydraulischen Abgleich ca. 10 bis 15 % an Energie eingespart werden können.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt diese Maßnahme bereits seit 2002.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Schreiben Sie uns:
Oder rufen Sie uns an:
Unsere Preisliste
Heizanlagen bis 25 kW in Wuppertal*
Bei Wartung
Bei Termin
Neukundentermin
Nettopreise, bei Auftrag fällt die MwSt. in Höhe von 19 % an.
* Außerhalb von Wuppertal wird die Fahrzeit nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Anlagen über 25 KW werden auf Anfrage bepreist. Bei über 20 Heizkörpern und 25 kW wird ein Energieberater benötigt. In diesem Fall können Sie sich an unseren Berater Herrn Thomas Giobbe wenden: 0176 40 44 47 00