Das neue Heizungsgesetz ist in Kraft. Mit ihm kommen neue Förderungen für Heizungen. Die Antragstellung für Privatpersonen mit Eigentum für die Förderung eines Heizungstauschs ist nun möglich.
Um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen, stellt die Bundesregierung Immobilieneigentümern finanzielle Hilfen zur Verfügung. Die verstärkte Nutzung von Erneuerbaren Energien soll zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei der Wärmversorgung beitragen.
Förderung Heizung
Möchten Sie auf nachhaltige Wärme umsteigen und von Förderungen Gebrauch machen, haben Sie die Wahl zwischen:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Wärmepumpe
- Biomasseheizung
- Stromdirektheizung (nur bei sehr energieeffizienten Gebäuden)
- Heizung auf Basis von Solarthermie, wenn sie den Wärmebedarf vollständig deckt
- Gas- oder Ölheizungen, sofern mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben
- Hybridheizungen auf Basis von hauptsächlich Erneuerbaren Energien und anteilig fossilen Brennstoffen
- Jede Kombination von Technologien, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzt (mit rechnerischem Nachweis)
Schwanken Sie noch zwischen dem Einbau einer Wärmepumpe und dem Anschluss an ein Wärmenetz, gibt unser Beitrag „Aufs Wärmenetz Warten oder Wärmepumpe einbauen?“ Entscheidungshilfe.
Förderung Heizungstausch
Wer eine fossile Heizung durch eine klimafreundliche Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien tauscht, hat Anspruch auf einen Zuschuss von 30 Prozent der Kosten. Das ist die sogenannte Grundförderung. Wer dies bis 2028 tut, erhält einen zusätzlichen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer die Immobile selbst nutzt. Insgesamt können die Boni auf 70 Prozent der Kosten kombiniert werden.
KfW Förderung Heizung
Privatpersonen mit Eigentum, den sie selbst bewohnen, können die Zuschüsse nun beantragen. Ein Heizungstausch kann aber auch von anderen Antragstellergruppen bereits beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Die Antragstellung muss bis zum 30. November 2024 erfolgen. Die zweite Antragsrunde für Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) soll im Mai möglich sein. Voraussichtlich im August startet die Antragsrunde für Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
KfW Förderung Heizung – Antragstellung
Die KfW gibt folgende Informationen zur Antragstellung:
- Wenn Sie ein konkretes Vorhaben planen und einen Zuschussantrag stellen möchten, können Sie sich bereits seit dem 01.02.2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren.
- Den Zuschuss beantragen Sie im Kundenportal. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen sein. Dieser Vertrag muss bei Antragstellung hochgeladen werden.
- Über die Förderkonditionen, den Ablauf der Beantragung und vieles Weitere werden Sie auf dieser Seite informiert.
BAFA Förderung Heizung
Auch die BAFA gibt weiterhin Zuschüsse, und zwar für Effizienz- und Einzelmaßnahmen (z.B. an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung). Wer seine Immobilie energieeffizienter machen möchte, kann bis zu 20 Prozent der Investitionskosten erstattet bekommen: 15 Prozent Grundförderung plus fünf Prozent Bonus bei der Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Diese sogenannte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ ist seit dem 01. Januar 2024 in Kraft. Anträge können bereits gestellt werden. Alle Informationen hierzu finden sie hier.
Boni sind kombinierbar
Die Boni und Zuschüsse für den Heizungstausch (KfW) und für Energieeffizienzmaßnahmen (BAFA), können kombiniert werden. Die maximale Fördersumme erhalten Sie, wenn Sie einen individuellen Sanierungsplan vorlegen.
Ergänzungskredit der KfW
Die KfW bietet außerdem einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen an. Erhältlich ist dieser Kredit aber nur in Kombination mit einer vorher zugesagten Heizungsförderung durch die KfW und/oder für energetische Einzelmaßnahmen durch die BAFA. Den Ergänzungskredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.