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Förderung Heizung
Ersetzen Sie Ihre alte Heizung durch eine umweltfreundliche Alternative
Eine neue Heizung ist für viele nicht aus eigenen Mitteln finanzierbar. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt in Form attraktiver Kredite für ganze Wohngebäude (BEG WG) und Zuschüssen für Einzelmaßnahmen (BEG EM) Anreize zum nachhaltigen und effizienten Heizen.
Lassen Sie sich von uns beraten! Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung.

Energieeffizient bauen mit der KfW
Attraktive Kredite
Die KfW verwaltet die BEG WG. Hier finden Sie weitere Informationen. Wenn Sie energieeffizient bauen möchten, können Sie attraktive Kredite mit bis zu fünf Prozent Tilgungszuschuss bei der KfW beantragen. Für Sanierungsarbeiten sind ebenfalls Kredite verfügbar.
Fördermöglichkeiten über die KfW*
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Förderfähig
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Kredit 261
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Tilgungszuschuss
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NEUBAU & KAUF
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Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (BEG WG)
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max. 120.000 Euro je Wohneinheit (max. 5 % Tilgungszuschuss)
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max. 6.000 Euro
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BESTANDSGEBÄUDE
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Sanierung zum Effizienzhaus (BEG WG)
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max. 150.000 Euro je Wohneinheit (max. 25 % Tilgungszuschuss)
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max. 37.500 Euro
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Bis zu 40 Prozent
BAFA-Förderung
Zuschüsse für Einzelmaßnahmen können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen, welches eine Vielzahl von Heiztechniken fördert und Boni gewährt. Eine Fachplanung können Sie sich ebenfalls mit bis zu 50 Prozent bezuschussen lassen. Sie können ihren Antrag direkt online stellen.
Bis zu 20 Prozent
Förderung für Ihre Heizungsoptimierung
Sie können auch eine Förderung von 15 Prozent für Heizungsoptimierungen bekommen. Dazu gehören unter anderem ein hydraulischer Abgleich, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur oder der Austausch von Heizungspumpen. Ale Teil eines individuellen Sanierungsplans (iSFP)** gibt es einen Bonus von weiteren fünf Prozent.
Aktuelle Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen durch das BAFA***:
Heiztechnik | Förderung bis zu | Innovations bonus | iSFP Bonus | Mit Austausch Ölheizung | |
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NEUBAUTEN | Solarkollektor- anlage | 30 % | |||
Biomasseanlage | 35 % | + 5 % | |||
Wärmepumpen- anlage | 35 % | ||||
BESTANDS- GEBÄUDE | Solarthermie- anlage | 30 % | + 5 % | + 10 % | |
Biomasseanlage | 35 % | + 5 % | + 5 % | + 10 % | |
EE-Hybridheizung | 35 % | + 5 % | + 10 % | ||
Wärmepumpen- anlage | 35 % | + 5 % | + 10 % | ||
Gas-Hybridheizung (Gas-Brennwert-Technik erneuerbare Energie) | 30 % | + 5 % | + 10 % | ||
Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“**** | 20 % | + 5 % | |||
Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Pumpe austauschen) | 20 % | + 5 % |
Aktuelle Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen durch das BAFA***
HEIZTECHNIK
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Zuschuss
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Wärmepumpenbonus
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ISFP BONUS
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MIT AUSTAUSCH FOSSILE HEIZUNG****
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Solarthermie
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25 %
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Biomasseanlage
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10 %
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+ 10 %
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Wärmepumpenanlage*****
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25 %
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+ 5 %
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+ 10 %
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Innovative Heiztechnik
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25 %
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+ 10 %
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EE-Hybridheizung ohne Biomasseheizung
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25 %
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+ 5 %
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+ 10 %
|
EE-Hybridheizung mit Biomasseheizung
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20 %
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+ 5 %
|
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+ 10 %
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Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Pumpe austauschen)
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15 %
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+ 5 %
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Wichtig: Energieeffizienzberatung
Wir helfen Ihnen
Für eine Förderung für energetische Baumaßnahmen benötigen Sie einen Energieeffizienz-Experten. Wir verfügen über zertifizierte Berater, die Sie bei der Planung Ihrer neuen Heizung unterstützen. Diese sogenannte Baubegleitung ist zusätzlich förderfähig.
Wichtig: Reichen Sie Ihren Antrag unbedingt ein, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen.
*Die Förderungen durch die KfW werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
**Möchten Sie Ihr Haus Schritt für Schritt sanieren, können Sie mit einem Energieeffizienz-Experten einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen und die einzelnen Maßnahmen sinnvoll aufeinander abstimmen. Sie profitieren auf diese Weise von höheren Förderungen.
***Die Fördersätze sind abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln und Schwankungen unterlegen. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
****wenn Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen gibt es den Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
*****solange diese nicht mit Gas betrieben wird
Wissenswertes
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