Mit einem Pflegegrad können Sie sich zwecks Zuschüssen für Ihren Badumbau an Ihre Pflegekasse wenden. Die Krankenkasse selbst ist für die Bezuschussung von Badsanierungen nicht zuständig.
Wenn Sie Ihr Badezimmer altersgerecht oder behindertengerecht umbauen lassen möchten, können Sie bei Ihrer Pflegekasse Zuschüsse beantragen. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf die Förderung sogenannter „Wohnumfeld verbessernder Maßnahmen“ stellen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören zum Beispiel ein behindertengerechtes Waschbecken oder eine bodengleiche Dusche. Alles zum Thema zuschussfähige Maßnahmen und Anforderungen können Sie auch hier nachlesen.
Sie können als Einzelperson bis zu 4.000 Euro bekommen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, hat jede dieser Personen einen Anspruch auf den Zuschuss. Pro Haushalt ist dieser dann aber auf 16.000 beschränkt.
Hilfsmittel werden von Krankenkasse bezuschusst
Für bestimmte Hilfsmittel übernimmt auch die Krankenkasse Zuschläge, zum Beispiel für Badewannenlifter, Sicherheitsgriffe, Duschhilfen oder Toilettensitze. Dafür brauchen Sie wahrscheinlich eine ärztliche Verordnung. Manchmal können Hilfsmittel aber auch direkt bei der Krankenkasse beantragt oder durch eine Pflegekraft empfohlen werden. Jede Krankenkasse hat hier andere Regelungen. Hat Ihre Kasse das Hilfsmittel genehmigt, können Sie dieses in einer Apotheke oder in einem Sanitätshaus kaufen oder bestellen.
Wann zahlt die Pflegekasse für den Badumbau?
Kosten werden nur dann übernommen, wenn Sie einen Pflegegrad haben. Es werden nur solche Maßnahmen gefördert, welche die häusliche Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit der zu pflegenden Person verbessern.
Sie können den „Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds (§ 40 Abs. 4 SGB XI)“ auch mehr als einmal stellen. Mit „Maßnahme“ ist übrigens nicht zwangsläufig eine Einzelmaßnahme gemeint, sondern alle Maßnahmen, die im Rahmen eines Antrags durchgeführt werden, um das Wohnumfeld anzupassen. Eine erneute Förderung ist nur dann möglich, wenn sich der Zustand der zu pflegenden Person so stark verschlechtert, dass erneute Sanierungsmaßnahmen notwendig sind.
Sie können Ihren Antrag auf Förderung vor oder nach Abschluss der Umbauten stellen. Es liegt jedoch in Ihrem eigenen Interesse, den Antrag zu stellen und auf eine Genehmigung zu warten, BEVOR mit den Arbeiten begonnen wird. Es könnte sonst sein, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Haben Sie eine Genehmigung, können Sie die Rechnung des Handwerksunternehmens nach Beendigung der Maßnahmen bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Im Falle einer sogenannten Abtretungserklärung kann die Bezahlung des Handwerksbetriebs auch direkt von der Pflegekasse übernommen werden. Auf diese Weise muss der Antragsteller nicht in Vorleistung treten.
Den Antrag erhalten Sie möglicherweise online auf der Website Ihrer Kasse. Andernfalls können Sie ihn auch telefonisch anfordern.
Erforderliche Informationen
Damit Sie den Zuschuss erhalten können, ist es notwendig, dass Sie im Antrag nicht nur Ihre persönlichen Daten, sondern auch Ihre Kontoverbindung angeben. Außerdem müssen Sie die Baumaßnahmen im Detail beschreiben und erklären, wieso diese durchgeführt werden müssen. Auch muss der Kostenvoranschlag des ausführenden Handwerksbetriebs angegeben werden.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.
Jetzt Termin vereinbaren: