Seit Anfang 2025 vergibt die KfW keine Zuschüsse mehr für barrierefreie Badezimmer. Das Programm „Barrierereduzierung“ (455-B) wurde eingestellt.
Mit dem letzten Haushaltsentwurf der Ampelregierung endeten vorerst die Fördermittel für das beliebte KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“ im Förderbereich Altersgerecht Umbauen. Der beliebte Zuschuss ermöglichte eine Förderung mit maximal 6.250 Euro für den barrierefreien Umbau eines Badezimmers.
Wie Sie dennoch von Förderungen für barrierefreie Badezimmer profitieren können, erfahren Sie hier.
KfW-Kredit 159 weiterhin verfügbar
Der KfW-Kredit 159 bietet Ihnen weiterhin attraktive Finanzierungsmöglichkeiten:
• Effektiver Jahreszins ab 2,30 %
• Kreditsumme bis zu 50.000 Euro
• Altersunabhängig
• Auch für den Kauf bereits umgebauten Wohnraums geeignet
Förderfähige Maßnahmen:
• Änderung der Raumaufteilung
• Einbau einer bodengleichen Dusche
• Installation eines Dusch(-klapp)sitzes
• Modernisierung von Sanitärobjekten (z.B. WC, Bidet, Waschbecken)
Wichtig: Der Kredit eignet sich nicht für alle Zielgruppen. Ferienhäuser oder gewerblich genutzte Flächen sind beispielsweise ausgeschlossen.
Antragstellung: Planen Sie zunächst Ihre Maßnahmen und wenden Sie sich anschließend an einen Finanzierungspartner – zum Beispiel Ihre Hausbank. Alternativ können Sie über die KfW einen passenden Partner suchen oder einen Beratungstermin vereinbaren.
Förderung durch die Pflegeversicherung
Auch die Pflegeversicherung kann beim barrierefreien Umbau unterstützen – mit bis zu 4.180 Euro pro Person. Leben mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt, kann der Zuschuss erhöht werden. Voraussetzung für die Förderung ist ein vorhandener Pflegegrad.
Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Für die Antragstellung benötigen Sie in der Regel unter anderem Kostenvoranschläge, ein ärztliches Attest, Entwürfe oder Planungsunterlagen.
Hilfsmittel über die Krankenkasse:
Kleinere Hilfsmittel wie Haltegriffe, Duschhocker oder Stützen können – bei entsprechender ärztlicher Verordnung – über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden.
Kontaktieren Sie uns für die konkrete Planung Ihres barrierefreien Badezimmers. Wir beraten Sie gern zu möglichen Maßnahmen und Fördermitteln.
Kontakt
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