Update: Die Fördermittel zur Barrierereduzierung durch die KfW Bank sind derzeit erschöpft (Stand August 2022).
Beim Wohnungsbau bekommt die Barrierefreiheit eine immer größere Priorität. Durch den demographischen Wandel leben immer mehr ältere Menschen alleine in ihrer Wohnung und sind auf möglichst barrierefreie Wohnräume angewiesen. Das Badezimmer nimmt hierbei eine Schlüsselrolle ein.
Während bei Neubauten auf bestimmte Richtlinien zur Barrierefreiheit geachtet wird, müssen ältere Badezimmer entsprechend umgebaut werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, was bei der Badsanierung hin zum alters- oder behindertengerechten Badezimmer beachtet werden muss.
Was ist ein barrierefreies Bad?
Ein barrierefreies Bad erleichtert Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Nutzung des Badezimmers. Je nachdem, welche Einschränkungen vorliegen, oder ob eine Förderung für die Badsanierung beantragt werden soll, sind für die Umsetzung eines barrierefreien Badezimmers bestimmte Richtlinien zu beachten. So benötigt eine Person, die im Rollstuhl sitzt, besonders viel Bewegungsfreiraum zwischen den Badobjekten sowie eine Dusche ohne Einstiegskante.
Badezimmer barrierefrei umbauen
Bei kleineren körperlichen Einschränkungen kann der Einsatz bestimmter Hilfsmittel ausreichen, um die Nutzung des Badezimmers weiterhin zu ermöglichen. Eine Toilettensitz-Erhöhung, zum Beispiel, erleichtert das Hinsetzen und Aufstehen von der Toilette. Ein Duschhocker ermöglicht es der motorisch eingeschränkten Person, sich während des Waschens hinzusetzen. Sinnvoll platzierte Haltegriffe können ihr dabei helfen, sich eigenständig durch den Raum zu bewegen und Stürze zu verhindern. All diese Dinge können auch ärztlich verordnet werden. Viele Pflegeversicherungen und Krankenkassen kommen dann anteilig oder vollständig für die Anschaffung auf.
Möchten oder müssen Sie Ihr Badezimmer jedoch barrierefrei umbauen lassen, können Sie eine teilweise Badsanierung durchführen lassen. Auf Badsanierungen spezialisierte Handwerksunternehmen kennen sich meist auch bei der Umsetzung barrierefreier Maßnahmen aus und können zum Beispiel die Badewanne oder die Dusche so umbauen, dass ein Einstieg einfacher wird.
Eine komplette Badsanierung ist hingegen notwendig, wenn Sie eine vollständige Barrierefreiheit wünschen. Einen solchen Umbau können Sie auch fördern lassen. Für einen Zuschuss von der KfW muss das neue Badezimmer der sogenannten DIN-Norm gerecht werden. In der Norm „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ können Sie diese nachlesen.
Da das Dokument sehr umfangreich ist, haben wird die dort aufgelisteten Richtlinien hier für Sie zusammengefasst. Beachten Sie aber, dass sich diese Regelungen nur auf das Land NRW beziehen. Jedes Bundesland regelt die Barrierefreiheit unterschiedlich.
Barrierefreies Badezimmer planen
- Eine Drehflügeltür darf nicht INS Badezimmer HINEIN öffnen. So kann eine Blockade von innen vermieden werden.
- Die Tür muss sich von außen entriegeln lassen.
- Die Armaturen sollten entweder über einen Hebel verfügen oder aber berührungslos funktionieren (dann in Kombination mit einer Temperaturbegrenzung auf 45 °C).
- Für Menschen mit eingeschränkter Sehkraft ist es notwendig, dass die Bad-Möbel einen farblichen Kontrast zu ihrer Umgebung bilden.
- Vor den Sanitärobjekten und im Duschbereich ist eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm einzuhalten. Für Rollstuhlfahrer ist eine Fläche von 150 x 150 cm vorgesehen. Dabei dürfen sich die Bewegungsflächen überlagern.
Barrierefreies WC
Auch der Gang zur Toilette lässt sich für Menschen mit eingeschränkter Mobilität durch Anpassungen erleichtern. Armstützen, die links und rechts von der Toilette angebracht werden, helfen beim selbstständigen Aufstehen.
Genügend Bewegungsraum von beiden Seiten des WCs ist erforderlich, wenn die Person im Rollstuhl sitzt, da sie beim Toilettengang unter Umständen auf die Unterstützung einer Pflegeperson angewiesen ist.
- ein seitlicher Mindestabstand von 20 cm zur Wand oder zu anderen Sanitärobjekten
- für Rollstuhlfahrer: eine Sitzhöhe von 46 – 48 cm
- für Rollstuhlfahrer: Die Bewegungsfläche neben dem WC-Becken muss mindestens 70 cm tief sein.
- für Rollstuhlfahrer: Die Bewegungsfläche neben dem WC-Becken muss an der Zugangsseite mindestens 90 cm breit sein und für den Helfer mindestens 30 cm an der gegenüberliegenden Seite.
Außerdem müssen für Rollstuhlfahrer folgende Bedienelemente und Stützen eingebaut werden:
- eine Rückenstütze 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens
- eine im Sitzen bedienbare Spülung (ohne dass der Benutzer seine Position ändern muss); Bei berührungslosen Spülungen darf ein ungewolltes Auslösen nicht möglich sein.
- ein Toilettenpapierhalter, der ohne Veränderung der Sitzposition greifbar sein muss
- Stützklappgriffe*
Barrierefreie Dusche
Zwar gibt es inzwischen begehbare Badewannen, allerdings ist eine barrierefreie Dusche für Menschen mit eingeschränkte Mobilität immer noch sicherer. Diese muss stufenlos begeh- oder befahrbar sein, um als barrierefrei zu gelten.
- Die Dusche muss bodengleich sein (mit einer Absenkung von max. 2 cm)
- Die Dusche muss rutschhemmende Bodenbeläge aufweisen (Wichtig: Auch hierfür gibt es wieder spezielle Anforderungen; Ein erfahrener Badplaner kann helfen.)
- für Rollstuhlfahrer: Es muss möglich sein, die Dusche mit einem Dusch-Klappsitz mit einer Sitzhöhe von 46 bis 48 cm nachzurüsten.
- Dieser wiederum muss für Rollstuhlfahrer mit hochklappbaren Stützgriffen nachzurüsten sein.
- für Rollstuhlfahrer: Es muss eine Einhebel-Duscharmatur mit einer Höhe von 85 cm vorhanden sein.
Barrierefreie Badewanne
Das Besteigen einer herkömmlichen Badewanne ist für motorisch unflexible Menschen eine besondere Herausforderung. Wer auf eine Badewanne trotzdem nicht verzichten möchte oder kann (z.B. aus therapeutischen Gründen), kann sich eine Badewanne mit Tür einbauen lassen und somit die Sturzgefahr reduzieren. Eine solche Maßnahme sowie der Einbau eines Badewanneneinstiegs wird ebenfalls von der KfW unterstützt. Um für Rollstuhlfahrer geeignet zu sein, sieht die DIN-Norm vor, dass die Badewanne mit einem Lift nutzbar sein muss.
Barrierefreies Waschbecken
- Der Platz unter dem Waschbecken muss frei sein.
- für Rollstuhlfahrer: Die Einbauhöhe darf 80 cm nicht überschreiten.
- für Rollstuhlfahrer: Es muss eine Unterfahrbarkeit von mind. 55 cm Tiefe möglich sein; Der Abstand der Armatur zum vorderen Rand des Waschtisches darf höchstens 40 cm betragen.
- für Rollstuhlfahrer: Es muss ein Beinfreiraum von mind. 90 cm Breite vorhanden sein.
- für Rollstuhlfahrer: Der Spiegel muss mind. 100 cm hoch und unmittelbar über dem Waschtisch angebracht sein.
Wer bekommt Zuschuss beim Badumbau?
Unabhängig von Ihrem Alter können Sie einen KfW-Zuschuss für die Reduzierung von Barrieren in Ihrem Zuhause beantragen. Somit spielt es keine Rolle, ob Sie aufgrund einer altersbedingten Einschränkung oder aufgrund einer anderen Beeinträchtigung eine Barrierefreiheit anstreben. Das Programm „Barrierereduzierung“ bezuschusst Einzelmaßnahmen mit 10 Prozent (bis zu 6.250 Euro) der förderfähigen Investitionskosten. Wie bereits erwähnt, sind nur solche Maßnahmen förderfähig, die der oben beschriebenen DIN-Norm gerecht werden.
Auch über die Pflegekasse können Zuschüsse beantragt werden. Dafür ist es notwendig, dass mindestens ein Haushaltsmitglied über einen anerkannten Pflegegrad verfügt. Im Rahmen sogenannter „wohnungsverbessernder Maßnahmen“ kann ein Badumbau dann mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Wenn noch andere Pflegebedürfte in der Wohnung leben, können auch diese einen Antrag stellen. Auf diese Weise kann der Betrag auf maximal 16.000 Euro summiert werden. Einen entsprechenden Antrag können Sie direkt bei der Pflegekasse stellen, welche Ihrer Krankenkasse angegliedert ist. Hierfür ist es nicht zwingend notwendig, dass die DIN-Norm eingehalten wird.
*Armstützen, die in einem Abstand von 65 bis 70 cm links und rechts neben der Toilette angebracht werden, nach oben hin einklappbar sind, 15 cm über die Vorderkante des WC-Beckens hinausragen und mit wenig Aufwand bedienbar sind; Oberkante muss 28 cm über der Sitzhöhe sein; die Befestigung muss eine Punktlast von mind. 1 kN am Griffende aushalten.