Heizungsförderung durch die Bundesregierung
Bis zu 70 %
Ab 2024 sollen Privatpersonen, die beim Heizen auf Erneuerbare Energien umsteigen, eine Förderung von 30 Prozent bekommen. Einen zusätzlichen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten bekommt, wer seine alte Heizung bis Ende 2028 austauscht. Menschen mit geringem Einkommen haben darüber hinaus das Recht auf eine 30-prozentige Förderung. Die Obergrenze der Förderung liegt, wenn verschiedene Boni kombiniert werden, für Privatpersonen bei 70 Prozent der Investitionskosten.
Die häufigsten Fragen und Antworten zum überarbeiteten Gebäudeenergiegesetz finden Sie hier.
Fördersätze vom Staat*
MAßNAHME/KONDITION | FÖRDERUNG |
---|---|
Umstieg auf Erneuerbares Heizen | 30 % Grundförderung |
Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 | 20 % Geschwindigkeitsbonus |
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro | 30 % einkommensabhängiger Bonus |
MAßNAHME/KONDITION |
---|
Umstieg auf Erneuerbares Heizen |
FÖRDERUNG |
30 % Grundförderung |
MAßNAHME/KONDITION |
---|
Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 |
FÖRDERUNG |
20 % Geschwindigkeitsbonus |
MAßNAHME/KONDITION |
---|
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro |
FÖRDERUNG |
30 % einkommensabhängiger Bonus |
* Die staatlichen Förderungen für Heizungen sind abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln, Schwankungen unterlegen und werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Geförderte Heizungen
Wenn Sie für Ihre neue Heizung eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchten, haben Sie die Wahl zwischen folgenden technologischen Möglichkeiten:
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Wärmepumpe
- Biomasseheizung
- Stromdirektheizung
- Heizung auf Basis von Solarthermie
- Gas- oder Ölheizung, sofern mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben
- Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
- Jede Kombination von Technologien, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzt
Heizungsförderung beantragen
Wichtige Informationen**
- Eine Heizungsförderung ist über die KfW oder über die BAFA (BEG EM) zu beantragen.
- Am 27. August ist die Heizungsförderung für die dritte Anstragstellergruppe gestartet.
- Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergesellschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum können die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Investionskosten nutzen, sowie 5 % Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen.
- Insgesamt sind für diese Antragstellergruppe 35 % Förderung oder ein Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro möglich (für besonders effiziente Biomasse-Heizungen).
- Weitere Informationen finden Sie hier.
** Die Förderungen durch die KfW werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Wissenswertes zum Thema Heizungen
Aktuelle News