Heizungsförderung 2024Ersetzen Sie Ihre alte Heizung durch eine umweltfreundliche Alternative

Ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien für neu eingebaute Heizungen verbindlich. So ist es laut aktuellem Gebäudeenergiegesetz geplant. In Neubaugebieten dürfen schon seit dem 1. Januar 2024 nur noch klimafreundliche Heizungen in Neubauten eingebaut werden. Zuschüsse und Kredite sollen die Investition in eine neue Heizung vereinfachen. Lassen Sie sich von uns beraten! Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Antragstellung zur Heizungsförderung.

Heizungsförderung durch die Bundesregierung

Bis zu 70 %

Ab 2024 sollen Privatpersonen, die beim Heizen auf Erneuerbare Energien umsteigen, eine Förderung von 30 Prozent bekommen. Einen zusätzlichen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten bekommt, wer seine alte Heizung bis Ende 2028 austauscht. Menschen mit geringem Einkommen haben darüber hinaus das Recht auf eine 30-prozentige Förderung. Die Obergrenze der Förderung liegt, wenn verschiedene Boni kombiniert werden, für Privatpersonen bei 70 Prozent der Investitionskosten.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum überarbeiteten Gebäudeenergiegesetz finden Sie hier. 

Fördersätze vom Staat*

MAßNAHME/KONDITION FÖRDERUNG
Umstieg auf Erneuerbares Heizen 30 % Grundförderung
Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028 20 % Geschwindigkeitsbonus
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro 30 % einkommensabhängiger Bonus
MAßNAHME/KONDITION
Umstieg auf Erneuerbares Heizen
FÖRDERUNG
30 % Grundförderung
MAßNAHME/KONDITION
Frühzeitiger Umstieg von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028
FÖRDERUNG
20 % Geschwindigkeitsbonus
MAßNAHME/KONDITION
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro
FÖRDERUNG
30 % einkommensabhängiger Bonus

* Die staatlichen Förderungen für Heizungen sind abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln, Schwankungen unterlegen und werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Geförderte Heizungen

Wenn Sie für Ihre neue Heizung eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchten, haben Sie die Wahl zwischen folgenden technologischen Möglichkeiten:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Wärmepumpe
  • Biomasseheizung
  • Stromdirektheizung
  • Heizung auf Basis von Solarthermie
  • Gas- oder Ölheizung, sofern mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
  • Jede Kombination von Technologien, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzt

Heizungsförderung beantragen

Wichtige Informationen**

  • Eine Heizungsförderung ist über die KfW oder über die BAFA (BEG EM) zu beantragen.
  • Am 27. August ist die Heizungsförderung für die dritte Anstragstellergruppe gestartet. 
  • Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümergesellschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum können die Grundförderung von 30 % der förderfähigen Investionskosten nutzen, sowie 5 % Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen.
  • Insgesamt sind für diese Antragstellergruppe 35 % Förderung oder ein Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro möglich (für besonders effiziente Biomasse-Heizungen).
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

** Die Förderungen durch die KfW werden regelmäßig angepasst. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Wissenswertes zum Thema Heizungen

Aktuelle News

Monteur nimmt Einstellungen an der Gashterme vor

H-Gas kommt nach Remscheid – Anpassungsphase fast abgeschlossen

Ab Mai 2024 erfolgt in Remscheid die Umstellung von L- auf H-Gas. Bis Ende März werden bestehende Gasgeräte umgerüstet. Hier erläutern wir die technischen Hintergründe dieser Anpassungen, und wie es danach weiter geht.
Jemand sammelt Geld in der Hand

Förderung Heizung – Antragstellung ist jetzt möglich

Das neue Heizungsgesetz ist in Kraft. Mit ihm kommen neue Förderungen für Heizungen. Die Antragstellung für Privatpersonen mit Eigentum für die Förderung eines Heizungstauschs ist jetzt möglich.
Gasheizung

Erdgasumstellung in Remscheid – Termine & Hintergründe

Wer ist betroffen? Wann wird umgestellt? Warum? Wir erklären die Hintergründe.

Kontakt

Sillmann GmbH
Hammesberger Str. 25
42855 Remscheid

Telefon: +49 2191 80873

Telefax: +49 2191 840514

Schreiben Sie uns an

Kontakt

Sillmann GmbH
Hammesberger Str. 25
42855 Remscheid

Telefon: +49 2191 80873

Telefax: +49 2191 840514

Schreiben Sie uns an