Seit kurzem kann der Investitionszuschuss 455-B der KfW wieder beantragt werden. Privatpersonen bekommen damit einen Zuschuss bis zu 6.250 Euro für Barrierereduzierungen.
Im KfW-Zuschussportal können wieder Anträge auf einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro für Barrierereduzierungen gestellt werden. Mit diesem Geld können körperlich beeinträchtigte Menschen ihr Wohnumfeld alters- oder behindertengerecht gestalten.
Zuschuss 455-B: Förderfähige Maßnahmen
Die KfW fördert Maßnahmen zur Barrierereduzierung aus folgenden Bereichen:
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Eingangsbereich und Wohnungszugang
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Überwindung von Treppen und Stufen
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Raumaufteilung und Schwellen
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Badezimmer
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Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
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Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
Für Arbeiten am Badezimmer sind folgende Maßnahmen förderfähig:
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Änderung der Raumaufteilung
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Einbau einer bodengleichen Dusche und Anbringung von Dusch(klapp)sitzen
Weitere allgemeine Informationen zum Thema, auch zu Zuschüssen durch die Pflegeversicherung, finden Sie auf unserer Seite Badsanierung Förderung. Hier finden Sie detaillierte Angaben zur Planung und Förderung barrierefreier Badezimmer.
Voraussetzungen für die Antragstellung
Der Zuschuss kann von jedem beantragt werden, der Barrieren in der Wohnung reduzieren oder entsprechend umgebauten Wohnraum kaufen möchte und ist unabhängig vom Alter. Hier können Sie vorab prüfen, ob Sie Anspruch auf den Zuschuss haben.
Wichtig:
- Eine Antragstellung ist nur so lange möglich, wie noch Fördermittel vorhanden sind.
- Sie müssen Ihren Antrag stellen, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen.
- Stellen Sie nur einen einzigen Antrag für alle geplanten Maßnahmen.
- Förderungen aus den Bereichen „Altersgerecht Umbauen Kredit“ und „Altersgerecht Umbauen Zuschuss“, die bereits erhalten wurden, müssen auf den Förderhöchstbetrag angerechnet werden.
Natürlich können wir Sie auch persönlich beraten.